BGBl. Nr. 287/1974
287. Bundesgesetz: Stadterneuerungsgesetz
Bundesgesetz vom 3. Mai 1974 betreffend die Assanierung von Wohngebieten (Stadterneuerungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 4neu
Paragraph 4,
Grundstücke dürfen nur in einem solchen Ausmaß in Anspruch genommen werden, als es nötig ist, um den im Paragraph eins, angeführten Zweck zu erreichen.