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Kundmachungen zu Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung××
BGBl
BGBl. III Nr. 34/2020 Sonstiges kundgemacht 13.03.2020
Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken in der ab 1. Februar 2020 geltenden Fassung
Madrider Markenabkommen – AusführungsordnungaufgehobenProtokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnungneu
BGBl. III Nr. 32/2015 Sonstiges kundgemacht 09.03.2015
Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen sowie Korrektur der deutschsprachigen Übersetzung der Regel 39 Abs. 1 Ziffer i
Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung19