19. Bundesgesetz: Ausgliederung von bauspargeschäftlichen Teilbetrieben, Aufhebung des Bundesgesetzes, mit dem die öffentlich-rechtliche Bankanstalt „Girozentrale der österreichischen Sparkassen“ aufgelöst und im Zusammenhang damit stehende Bestimmungen getroffen werden und Abänderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und der Bausparkassen
Ausgliederung von bauspargeschäftlichen Teilbetriebenneu