BGBl. Nr. 368/1989
368. Bundesgesetz: Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrationspolitik
Bundesgesetz vom 29. Juni 1989 über die Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrationspolitik
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 7neu
Paragraph 7,
Die Geschäftsordnung des Rates, in der vor allem nähere Bestimmungen über Aufgaben des Vorsitzenden, über die Einberufung der Sitzungen und über die Vorgangsweise bei den Beratungen zu treffen sind, erläßt die Bundesregierung durch Verordnung, die der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates bedarf.