Kundmachungen zu
Befähigungsnachweisverordnung 1965××
72. Verordnung: Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Immobilienmakler und der Immobilienverwaltung
Befähigungsnachweis für die konzessionierten Gewerbe der Immobilienmakler und der ImmobilienverwaltungneuBefähigungsnachweisverordnung 19657