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BGBl. Nr. 293/1974

kundgemacht 29.05.1974 RIS↗
293. Übereinkommen (Nr. 26) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen
ÜBEREINKOMMEN (Nr. 26) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen
Kundmachung BGBl. Nr. 293/1974× zu Übereinkommen (Nr. 26) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen (Nr. 26) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 15.03.1975 · idF BGBl. Nr. 293/1974 Art. 10↗RIS↗

Artikel 10

Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes hat, sooft er es für nötig erachtet, der Allgemeinen Konferenz einen Bericht über die Durchführung dieses Übereinkommens zu erstatten und zu prüfen, ob die Frage seiner gänzlichen oder teilweisen Abänderung auf die Tagesordnung der Konferenz gesetzt werden soll.