BGBl. Nr. 451/1975
451. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung bestimmter finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen samt Anlagen mit Briefwechsel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung bestimmter finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen samt Anlagen mit Briefwechsel
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10
Die Tschechoslowakische Sozialistische Republik wird der Republik Österreich nach Möglichkeit alle für die Aufteilung der Globalentschädigung erforderlichen Informationen erteilen.