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BGBl. Nr. 600/1986

kundgemacht 11.11.1986 RIS↗
600. Internationales Übereinkommen gegen Geiselnahme
INTERNATIONALES ÜBEREINKOMMEN GEGEN GEISELNAHME
Kundmachung BGBl. Nr. 600/1986× zu Internationales Übereinkommen gegen Geiselnahme×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationales Übereinkommen gegen Geiselnahme neu § 0↗RIS↗