BGBl. III Nr. 134/2007
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat der Republik Albanien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat der Republik Albanien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10
Verhältnis zu anderen Regelungen
Durch die Bestimmungen dieses Abkommens werden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus internationalen Verträgen nicht berührt.