BGBl. III Nr. 27/2007
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, vertreten durch das Ministerium für Finanz- und Schatzangelegenheiten, über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, vertreten durch das Ministerium für Finanz- und Schatzangelegenheiten, über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10
Zum Zwecke der Evaluierung der Verwendung der unter diesem Abkommen gewährten Hilfskredite und der Nachhaltigkeit der entsprechenden Projekte wird Bosnien und Herzegowina die Bereitstellung aller für die Evaluierung, Überprüfung und Überwachung notwendigen Unterlagen erleichtern.