BGBl. III Nr. 53/2008
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Kapitel römisch drei
Postüberweisung
Artikel 10
Begriffsbestimmung
Ziffer eins Der Inhaber eines Postscheckkontos verlangt die Abbuchung eines Betrages von seinem Konto zugunsten des von der Postverwaltung geführten Kontos des Begünstigten oder, durch Vermittlung der Postverwaltung des Bestimmungslandes, eines anderen Kontos