Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 55/2011

kundgemacht 14.04.2011 RIS↗
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
Kundmachung BGBl. III Nr. 55/2011× zu Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien) neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 18.04.2011 · idF BGBl. III Nr. 55/2011 Art. 10↗RIS↗

Artikel 10

Verfahren im Falle einer irrtümlichen Rückübernahme

Im Fall einer irrtümlichen Rückübernahme übernimmt die ersuchende Partei die betroffene Person im Rahmen der Fristen und der Bedingungen von Artikel 12 Abkommen wieder zurück. Dabei werden alle übernommenen Dokumente im Original auf geeignete Weise an die ersuchende Partei retourniert.