BGBl. III Nr. 55/2011
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10
Verfahren im Falle einer irrtümlichen Rückübernahme
Im Fall einer irrtümlichen Rückübernahme übernimmt die ersuchende Partei die betroffene Person im Rahmen der Fristen und der Bedingungen von Artikel 12 Abkommen wieder zurück. Dabei werden alle übernommenen Dokumente im Original auf geeignete Weise an die ersuchende Partei retourniert.