Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 60/2011

kundgemacht 03.05.2011 RIS↗
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Montenegro zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme (Rückführung und Übernahme) von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Montenegro zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme (Rückführung und Übernahme) von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Kundmachung BGBl. III Nr. 60/2011× zu Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro) neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 22.09.2010 · idF BGBl. III Nr. 60/2011 Art. 10↗RIS↗

Artikel 10

Expertengespräche

Die Vertragsparteien vereinbaren die Schaffung einer bilateralen Expertenkommission, welche aus Vertretern der zuständigen Behörden gemäß Artikel 1 dieses Protokolls besteht, und auf Ersuchen einer der Vertragsparteien nach Bedarf zusammentritt.