BGBl. III Nr. 60/2011
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Montenegro zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme (Rückführung und Übernahme) von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Montenegro zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme (Rückführung und Übernahme) von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10
Expertengespräche
Die Vertragsparteien vereinbaren die Schaffung einer bilateralen Expertenkommission, welche aus Vertretern der zuständigen Behörden gemäß Artikel 1 dieses Protokolls besteht, und auf Ersuchen einer der Vertragsparteien nach Bedarf zusammentritt.