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BGBl. Nr. 189/1925

kundgemacht 30.06.1925 RIS↗
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Italien über die Ausführung des in § 4 der Anlage zu Teil X, Abschnitt IV, des Staatsvertrages von Saint-Germain vorgesehenen Schiedsverfahrens.
Kundmachung BGBl. Nr. 189/1925× zu Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien) neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 16.06.1925 · idF BGBl. Nr. 189/1925 Art. 10↗RIS↗

Artikel 10.

Das gegenwärtige Abkommen wird an dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.

Zu Urkund dessen haben die beiden Bevollmächtigten das vorstehende Übereinkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.

Ausgefertigt in doppelter deutscher und doppelter italienischer Urschrift.

Rom, am 14. Februar 1925.