BGBl. Nr. 189/1925
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Italien über die Ausführung des in § 4 der Anlage zu Teil X, Abschnitt IV, des Staatsvertrages von Saint-Germain vorgesehenen Schiedsverfahrens.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10.
Das gegenwärtige Abkommen wird an dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.
Zu Urkund dessen haben die beiden Bevollmächtigten das vorstehende Übereinkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Ausgefertigt in doppelter deutscher und doppelter italienischer Urschrift.
Rom, am 14. Februar 1925.