BGBl. Nr. 314/1937
Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich. (Österreichisch-Deutsches Verrechnungsabkommen.)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10.
Das Abkommen kann bis zum Ende eines jeden Monats zum Ende des folgenden Monats gekündigt werden.