Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 314/1937

kundgemacht 16.09.1937 RIS↗
Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich. (Österreichisch-Deutsches Verrechnungsabkommen.)
Kundmachung BGBl. Nr. 314/1937× zu Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland) neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 27.08.1937 · idF BGBl. Nr. 314/1937 Art. 10↗RIS↗

Artikel 10.

Das Abkommen kann bis zum Ende eines jeden Monats zum Ende des folgenden Monats gekündigt werden.