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Kundmachungen zu Zusammenarbeit im gemeinsamen grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Mauren××
BGBl
BGBl. III Nr. 77/2008 Sonstiges kundgemacht 04.07.2008
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit im gemeinsamen grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Mauren an der Grenzübergangsstelle Schaanwald - Feldkirch-Tisis
Zusammenarbeit im gemeinsamen grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Maurenneu