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BGBl. Nr. 206/1993

kundgemacht 19.03.1993 RIS↗Parlament↗
206. Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen samt Anlagen
ÄNDERUNG DES MONTREALER PROTOKOLLS ÜBER STOFFE, DIE ZU EINEM ABBAU DER OZONSCHICHT FÜHREN
Kundmachung BGBl. Nr. 206/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen 612 § 0↗RIS↗
Art. 10aneu
in Kraft ab 11.03.1993 · idF BGBl. Nr. 206/1993 Art. 10a↗RIS↗

Artikel 10A: Weitergabe von Technologie

Jede Vertragspartei unternimmt im Einklang mit den im Rahmen des Finanzierungsmechanismus geförderten Programmen alle durchführbaren Schritte, um sicherzustellen,

  1. Litera a
    daß die besten verfügbaren umweltverträglichen Ersatzprodukte und damit zusammenhängenden Technologien rasch an die in Artikel 5 Absatz 1 bezeichneten Vertragsparteien weitergegeben werden und
  2. Litera b
    daß die unter Buchstabe a vorgesehene Weitergabe unter gerechten und möglichst günstigen Bedingungen stattfindet.