BGBl. Nr. 228/1949
228. Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Niederlande.
Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Niederlande.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11
Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Geschehen zu Wien, am 22 Jänner 1948.