BGBl. Nr. 180/1958
180. Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
Artikel römisch elf
Dieses Abkommen tritt mit dem Tage in Kraft, an dem der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Ratifikations- oder Beitrittsurkunden von zehn Staaten erhalten hat.