85. Abkommen über die Gründung der „EUROFIMA“ Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial.
ABKOMMEN ÜBER DIE GRÜNDUNG DER „EUROFIMA“ Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial
Kundmachung
BGBl. Nr. 85/1961× zu EUROFIMA – Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial×
Änderungen durch diese Kundmachung
▾
EUROFIMA – Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial
neu
§ 0↗RIS↗