BGBl. Nr. 269/1971
269. Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen samt Vorschriften über die Ständige Internationale Kommission mit Anhang I und Anhang II
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG VON BESCHUSSZEICHEN FÜR HANDFEUERWAFFEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen - Internationale Kommission
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§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
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