BGBl. Nr. 371/1972
371. Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät
ZOLLABKOMMEN ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR VON WISSENSCHAFTLICHEM GERÄT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11
Die Artikel 6 bis 9 gelten auch für die Ersatzteile und die Werkzeuge des Artikels 2.