BGBl. Nr. 248/1980
248. Europäisches Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen samt Anlage, Erklärungen und Vorbehalt
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ÜBERWACHUNG BEDINGT VERURTEILTER ODER BEDINGT ENTLASSENER PERSONEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäisches Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder entlassener Personen
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§ 0↗RIS↗
Art. 11neu