wenn nach seiner Auffassung die Gründe, auf die sich das Ersuchen nach Artikel 8 stützt, nicht vorliegen;
BGBl. Nr. 250/1980
250. Europäisches Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung samt Anlagen, Erklärungen und Vorbehalten
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG DER STRAFVERFOLGUNG
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
ARTIKEL 11
Unbeschadet des Artikels 10 kann der ersuchte Staat die Annahme des Ersuchens nur in einem oder mehreren der folgenden Fälle ganz oder teilweise ablehnen:
- Litera a
- Litera bwenn der Beschuldigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im ersuchten Staat hat;
- Litera cwenn der Beschuldigte nicht Angehöriger des ersuchten Staates ist und im Zeitpunkt der strafbaren Handlung seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Hoheitsgebiet dieses Staates hatte;
- Litera dwenn er der Auffassung ist, daß die dem Verfolgungsersuchen zugrunde liegende strafbare Handlung politischen Charakter hat oder eine rein militärische oder fiskalische Tat ist;
- Litera ewenn nach seiner Auffassung ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, daß dem Verfolgungsersuchen rassische, religiöse, nationale oder auf politischen Anschauungen beruhende Erwägungen zugrunde liegen;
- Litera fwenn sein Recht bereits auf die Tat anwendbar und die Verfolgung nach diesem Recht bei Eingang des Ersuchens verjährt ist; in diesem Fall findet Artikel 26 Absatz 2 keine Anwendung;
- Litera gwenn seine Zuständigkeit ausschließlich auf Artikel 2 beruht und wenn die Verfolgung nach seinem Recht bei Eingang des Ersuchens unter Berücksichtigung der in Artikel 23 vorgesehenen Fristverlängerung von sechs Monaten verjährt ist;
- Litera hwenn die Tat außerhalb des Hoheitsgebietes des ersuchenden Staates begangen worden ist;
- Litera iwenn die Verfolgung internationalen Verpflichtungen des ersuchten Staates zuwiderläuft;
- Litera jwenn die Verfolgung den Grundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates widerspricht;
- Litera kwenn der ersuchende Staat eine in diesem Übereinkommen vorgesehene Verfahrensvorschrift verletzt hat.