Absatz eins,Jede ausführende Vertragspartei
- Litera awendet angemessene Rechts- bzw. Verwaltungsvorschriften an, um die vom Sekretariat nach Artikel 10 Absatz 10 zugeleiteten Antworten an die Betroffenen innerhalb ihres Hoheitsbereichs weiterzugeben;
- Litera berlässt angemessene Rechts- bzw. Verwaltungsvorschriften, um sicherzustellen, dass Ausführer innerhalb ihres Hoheitsbereichs spätestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem das Sekretariat die Vertragsparteien erstmals nach Artikel 10 Absatz 10 über die einzelnen Antworten informiert hat, den Entscheidungen in diesen Antworten nachkommen;
- Litera cberät und unterstützt einführende Vertragsparteien auf Ersuchen und soweit angemessen bei Folgendem:
- Litera ibei der Beschaffung weiterer Informationen, um ihnen zu helfen, Maßnahmen nach Artikel 10 Absatz 4 und Artikel 11 Absatz 2 Litera c, zu ergreifen;
- Sub-Litera, i, ibei der Stärkung ihrer Kapazitäten und Fähigkeiten in Bezug auf ein sicheres Management von Chemikalien während deren gesamter Lebensdauer.