BGBl. III Nr. 124/2010
Abkommen zwischen der Bundesministerin für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für innere Angelegenheiten von Georgien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Abkommen zwischen der Bundesministerin für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für innere Angelegenheiten von Georgien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11
Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen
Durch die Bestimmungen dieses Abkommens werden Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus anderen zwei- oder mehrseitigen internationalen Übereinkommen ergeben, nicht berührt.