Der Beitritt jedes neuen Vertragsstaats des ESA-Übereinkommens zu diesem Übereinkommen erfolgt nach Artikel römisch 22 des ESA-Übereinkommens. Für jeden beitretenden Staat tritt dieses Übereinkommen dreißig Tage nach Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde in Kraft.
BGBl. III Nr. 18/2011
Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen
Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
Artikel 11
- Absatz eins,
- Absatz 2,Die Beitrittsurkunden sind bei der französischen Regierung zu hinterlegen.