Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 318/2013

kundgemacht 06.12.2013 RIS↗
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Kundmachung BGBl. III Nr. 318/2013× zu Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien) neu § 0↗RIS↗
Art. 11neu
in Kraft ab 01.01.2014 · idF BGBl. III Nr. 318/2013 Art. 11↗RIS↗

Artikel 11

Kontaktdaten

Die Vertragsparteien teilen einander die Kontaktdaten, sowie alle Änderungen im Zusammenhang mit den zuständigen Behörden und anderen angeführten Stellen auf diplomatischem Wege umgehend mit.