Dieses Übereinkommen tritt zehn Tage nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
BGBl. III Nr. 66/2017
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation-INTERPOL (ICPO-INTERPOL) über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation-INTERPOL (ICPO-INTERPOL) über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
Artikel 11
Inkrafttreten
- Ziffer 14
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichnenden dieses Übereinkommen geschlossen.
Geschehen in zwei Ausfertigungen, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen Gültigkeit besitzen.