Absatz eins,Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.
BGBl. III Nr. 155/2018
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
ABSCHNITT römisch vier
SCHLUSSBESTIMMUNG
Artikel 11
Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer
- Absatz 2,Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gemeinsam mit dem Abkommen außer Kraft.
GESCHEHEN zu Tirana, am 25. Jänner 2017 in zwei Urschriften in deutscher und albanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.