Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 314/1937

kundgemacht 16.09.1937 RIS↗
Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich. (Österreichisch-Deutsches Verrechnungsabkommen.)
Kundmachung BGBl. Nr. 314/1937× zu Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland) neu § 0↗RIS↗
Art. 11neu
in Kraft ab 27.08.1937 · idF BGBl. Nr. 314/1937 Art. 11↗RIS↗

Artikel 11.

Dieses Abkommen soll ratifiziert werden. Es tritt am Tage des Austausches der Ratifizierungsurkunden, der in Wien erfolgen soll, in Kraft. Es wird jedoch vom sechsten Tage nach der Unterzeichnung an vorläufig angewendet werden.

Unterzeichnet in doppelter Urschrift in Berlin am 22. August 1936.