592. Übereinkommen zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs samt Anlage
ÜBEREINKOMMEN ZUR ERLEICHTERUNG DES INTERNATIONALEN SEEVERKEHRS
Kundmachung
BGBl. Nr. 592/1975× zu Übereinkommen zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Übereinkommen zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs
neu
§ 0↗RIS↗