BGBl. Nr. 335/1982
335. Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale
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§ 0↗RIS↗
Art. 12neu