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BGBl. Nr. 335/1982

kundgemacht 13.07.1982 RIS↗
335. Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE
Kundmachung BGBl. Nr. 335/1982× zu Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale neu § 0↗RIS↗