51. Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VORRECHTE UND IMMUNITÄTEN DES INTERNATIONALEN SEEGERICHTSHOFS
Kundmachung
BGBl. III Nr. 51/2002× zu Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
neu
§ 0↗RIS↗