die für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen Stellen,
BGBl. III Nr. 66/2004
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro über die Rückführung und die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro über die Rückführung und die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Artikel 12
Die zur Durchführung dieses Abkommens erforderlichen weiteren Regelungen werden in einem Protokoll zur Durchführung des Abkommens festgelegt, welches folgende Punkte umfassen soll:
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Art und Weise der gegenseitigen Verständigung, insbesondere die anzuwendenden Formulare und Mustertexte
- Ziffer 3die Angaben, die in den Übernahme- und Durchbeförderungsanträgen enthalten sein müssen,
- Ziffer 4die Unterlagen und Beweismittel bzw. Mittel zur Glaubhaftmachung, die zur Übernahme erforderlich sind, insbesondere für die Feststellung der Identität und der Staatsbürgerschaft
- Ziffer 5Die Art und Weise der gegenseitigen Kontaktaufnahme und dabei einzuhaltende Fristen
- Ziffer 6Die Grenzübergänge bzw. die Stellen der Übergabe und
- Ziffer 7Art und Verfahren der Kostenerstattung