Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 56/2005

kundgemacht 28.04.2005 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen samt Protokoll
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen samt Protokoll
Kundmachung BGBl. III Nr. 56/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen) neu § 0↗RIS↗
Art. 12neu
in Kraft ab 30.05.2005 · idF BGBl. III Nr. 56/2005 Art. 12↗RIS↗

Abschnitt römisch sieben
Durchführungsbestimmungen

Artikel 12

  1. Absatz eins,Die zur Durchführung dieses Abkommens erforderlichen weiteren Regelungen über
    1. Ziffer eins
      die Art und Weise der gegenseitigen Verständigung und die praktische Vorgangsweise,
    2. Ziffer 2
      die Angaben, die in den Übernahme- und Durchbeförderungsanträgen enthalten sein müssen,
    3. Ziffer 3
      die Unterlagen und Beweismittel bzw. Mittel zur Glaubhaftmachung, die zur Übernahme erforderlich sind,
    4. Ziffer 4
      die für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen Organe und Dienststellen,
    5. Ziffer 5
      die Art und Weise der Kostenabwicklung und
    6. Ziffer 6
      die Abhaltung von Expertengesprächen

werden in einem Protokoll zur Durchführung dieses Abkommens vereinbart.

  1. Absatz 2,Bei der Durchführung dieses Abkommens können die Vertragsparteien einvernehmlich ausgearbeitete Antragsformulare verwenden.