BGBl. III Nr. 66/2005
Protokoll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen
Protokoll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Protokoll
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 12neu
Artikel 12
Territorialer Geltungsbereich
Die Anwendung dieses Protokolls auf Gibraltar wird wirksam, sobald das Rechtshilfeübereinkommen von 2000 nach dessen Artikel 26 für Gibraltar in Kraft getreten ist.