die Art und Weise der gegenseitigen Verständigung und die praktische Vorgangsweise,
BGBl. III Nr. 100/2007
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über die Übernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über die Übernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Abschnitt römisch acht
Durchführungsbestimmungen
Artikel 12
Die zur Durchführung dieses Abkommens erforderlichen weiteren Regelungen über
- Litera a
- Litera bdie Angaben, die in den Übernahme- und Durchbeförderungsanträgen enthalten sein müssen,
- Litera cdie Unterlagen und Beweismittel bzw. Mittel zur Glaubhaftmachung, die zur Übernahme erforderlich sind,
- Litera ddie für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen Stellen,
- Litera edie Kostenregelung und
- Litera fdie Abhaltung von Expertengesprächen
werden in einem Protokoll zur Durchführung dieses Abkommens vereinbart.