BGBl. III Nr. 27/2007
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, vertreten durch das Ministerium für Finanz- und Schatzangelegenheiten, über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, vertreten durch das Ministerium für Finanz- und Schatzangelegenheiten, über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Artikel 12
Die Bestimmungen des gegenständlichen Abkommens treten am ersten Tage des Monats, welcher auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander über die Erfüllung aller in ihrem jeweiligen Land erforderlichen Verfahren unterrichtet haben, in Kraft. Das gegenständliche Abkommen wird für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen.
Unterfertigt in zwei Originalen, beide in englischer Sprache.