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BGBl. Nr. 193/1952

kundgemacht 04.11.1952 RIS↗
193. Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland über Geld und sonstiges Vermögen.
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland über Geld und sonstiges Vermögen.
Kundmachung BGBl. Nr. 193/1952× zu Abkommen über Geld und sonstiges Vermögen (Vereinigtes Königreich)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über Geld und sonstiges Vermögen (Vereinigtes Königreich) neu § 0↗RIS↗
Art. 13neu

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