BGBl. Nr. 269/1983
269. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie der Steuern auf generationenwechselnde Vermögensübertragungen
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie der Steuern auf generationenwechselnde Vermögensübertragungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Nachlaß-, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie der Steuern auf generationenwechselnde Vermögensübertragungen (USA)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 13neu
Artikel 13
DIPLOMATEN UND KONSULARBEAMTE
Ziffer eins Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Diplomaten und Konsularbeamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Vereinbarungen zustehen.
Ziffer 2 Dieses Abkommen gilt nicht für Beamte internationaler Organisationen oder Angehörige einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines dritten Staates, die in bezug auf die Nachlaß-, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Steuern auf generationswechselnde Vermögensübertragungen in keinem der Vertragsstaaten als wohnhaft behandelt werden.