Absatz eins,Die für die Durchführung dieses Protokolls erforderlichen Mittel einschließlich derjenigen für die Arbeit des Sekretariats im Zusammenhang mit dem Protokoll stammen ausschließlich aus Beiträgen der Vertragsparteien.
BGBl. Nr. 283/1989
283. Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, samt Anlage A
MONTREALER PROTOKOLL ÜBER STOFFE, DIE ZU EINEM ABBAU DER OZONSCHICHT FÜHREN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
Artikel 13
Finanzielle Bestimmungen
- Absatz 2,Auf ihrer ersten Tagung beschließen die Vertragsparteien durch Konsens die Finanzordnung für die Durchführung des Protokolls.