Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 146/2010

kundgemacht 27.12.2010 RIS↗Parlament↗
Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge
Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge
Kundmachung BGBl. III Nr. 146/2010× zu Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge neu § 0↗RIS↗
Art. 13neu
in Kraft ab 01.01.2011 · idF BGBl. III Nr. 146/2010 Art. 13↗RIS↗

Artikel 13

Regelung durch zwischenstaatliche Vereinbarung

Wo dies zweckmäßig ist, bemühen sich betroffene Staaten, Fragen der Staatsangehörigkeit, insbesondere in Hinblick auf die Vermeidung der Staatenlosigkeit, durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung zu regeln.