BGBl. III Nr. 318/2013
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
Artikel 13
Expertengespräche
1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Schaffung einer bilateralen Expertenkommission, die unter Leitung der jeweils zuständigen Behörde gemäß Artikel 1 steht.
2. Gespräche über die Durchführung des Rückübernahmeabkommens und die Anwendung dieses Durchführungsprotokolls werden auf Verlangen einer Vertragspartei geführt.