BGBl. III Nr. 1/2022
Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13geändert
Artikel 13
Anhänge
Die Anhänge des Protokolls sind Bestandteil des Protokolls. Die Anhänge Anhang V und VII haben hat Empfehlungscharakter.