BGBl. Nr. 368/1935
Übereinkommen zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Königreich Ungarn, betreffend die geistige Zusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
Artikel 13.
Das vorliegende Übereinkommen wird so bald als möglich ratifiziert werden und der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Budapest erfolgen. Das Übereinkommen wird am 30. Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.