BGBl. III Nr. 132/2005
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 130neu
KAPITEL römisch drei
NIEDERLASSUNG
ARTIKEL 130
Geltungsbereich
Dieses Kapitel gilt für die Niederlassung in allen Sektoren mit Ausnahme sämtlicher Dienstleistungssektoren, einschließlich des Finanzdienstleistungssektors.