kulturelle Zusammenarbeit und kultureller Austausch sowie Mobilität von Kunst und Künstlern,
BGBl. III Nr. 116/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 132neu
ARTIKEL 132
Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien konzentriert sich unter anderem auf folgende Bereiche:
- Litera a
- Litera binterkultureller Dialog,
- Litera cPolitikdialog über Kultur und audiovisuelle Medien,
- Litera dZusammenarbeit in internationalen Gremien wie der UNESCO und dem Europarat, unter anderem zur Förderung der kulturellen Vielfalt und zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und historischen Erbes, und
- Litera eZusammenarbeit im Medienbereich.