BGBl. Nr. 227/1949
227. Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Italien zur Regelung des erleichterten Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol über italienisches Gebiet
Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Italien zur Regelung des erleichterten Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol über italienisches Gebiet.
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Regelung des Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 14neu
Artikel 14.
Dieses Übereinkommen ist in zweifacher Ausfertigung in deutscher und italienischer Sprache erstellt, deren beide Texte gleichmäßig authentisch sind.
Geschehen zu Rom, am 9. November 1948.