BGBl. Nr. 571/1980
571. Übereinkommen (Nr. 141) über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
ÜBEREINKOMMEN (Nr. 141) ÜBER DIE VERBÄNDE LÄNDLICHER ARBEITSKRÄFTE UND IHRE ROLLE IN DER WIRTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN ENTWICKLUNG
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen (Nr. 141) über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
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§ 0↗RIS↗
Art. 14neu